Können Luftfahrzeuge des Annex II auch künftig für Lizenz- und Berechtigungserhalt sowie zur Schulung verwendet werden? Diese Fragen werfen Berichte zu EASA-internen Diskussionen auf.
Die Meldung des britischen Magazins PILOT sorgte jüngst für Unruhe: Eine EASA-Regelung sei in Arbeit, der zufolge die Flugzeiten auf Annex-II-Luftfahrzeugen nicht mehr für die Erhaltung von Musterberechtigungen angerechnet werden können. Ausgangspunkt für die Berichterstattung von PILOT war ein Positionspapier der European Federation of Light-, Experimental and Vintage Aircraft, kurz EFLEVA, die die EASA um Bestätigung bittet, dass die entsprechenden Flugzeiten weiterhin gültig sind. Wenn die EASA den Plan in dieser Form umsetzt, wäre das ein herber Rückschlag für die Allgemeine Luftfahrt in Europa. Beliebte Muster, auf denen vielfach auch ausgebildet wird, fallen unter den Annex II, darunter typische Vereinsmaschinen wie die Cessna-Typen 140, und 170, die Jodel-Serie 140 oder Klassiker wie die Piper Cub, Bücker Jungmann oder Focke-Wulf Stieglitz
Auf Nachfrage bestätigte EASA-Pressesprecher Dominique Fouda, dass man derzeit die Frage kläre, wie die Zeiten auf Annex-II-Mustern im Hinblick auf Lizenzerhalt sowie Klassen- und Musterberechtigungen künftig zu bewerten sind. In der Bekanntmachung des Änderungsvorschlags NPA 2014-29 (B) seien diesbezüglich einige Bestimmungen vorgeschlagen worden, die aktuell auf der Grundlage der während der Konsultation eingegangenen Kommentare überprüft würden. Darüber hinaus arbeite die EASA an einem Vorschlag, um klarzustellen, welche Annex-II-Flugzeuge für Schulung, Checks und Prüfungen verwendet werden können. Die Konzepte würden der Europäischen Kommission und den EU-Mitgliedsstaaten im zweiten Quartal 2018 vorgelegt.
Gegenwärtig ist in Deutschland die Nutzung von Annex-II-Luftfahrzeugen noch über die LuftPersV geregelt.
Quelle: AERO Kurier