Ein Segelflugzeug schwebt eine gute Viertelstunde nach Sunset über die Platzgrenze, setzt auf und rollt aus. Nach dem Einhallen empfiehlt der Flugleiter dem Piloten, die Landezeit dahingehend zu „korrigieren“, dass er seinen Flug gesetzeskonform vor Sonnenuntergang beendet hat. Stirnrunzeln beim Piloten, Diskussion um Recht und Unrecht und am Ende die Erkenntnis, dass man nicht so genau weiß, was eigentlich gilt.
Derartige Szenen spielen sich auf Flugplätzen immer wieder ab, wenn es um die Deutungshoheit bezüglich des Fliegens in der Dämmerung geht. Dabei sind die Debatten unnötig, denn die Standardised European Rules of the Air (SERA) regeln den Sachverhalt ganz genau. Das Problem liegt eher darin, dass sich die neue Rechtslage in einem entscheidenden Detail von der bisherigen unterscheidet: der Einführung des Begriffs Nacht. Der bis zum 6. November 2015 gültige Paragraf 17 der LuftVO, in dem die von Luftfahrzeugen zu führenden Lichter definiert wurden, legte den entsprechenden Zeitraum fest auf die Zeit von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang. In dieser Zeit waren drei Positionslichter zu führen: links in Flugrichtung rot, rechts grün und am Heck weiß. Damit mussten alle Flugzeuge ohne entsprechende Lichter – und damit fast alle Segelflugzeuge – zum Zeitpunkt des Sonnenuntergangs am Boden sein.
In den SERA aber tauchen die Begriffe Sonnenauf- und Sonnenuntergang überhaupt nicht mehr auf. Laut SERA-Anhang Luftverkehrsregeln, Abschnitt 3, Kapitel 2, SERA.3215 sind Lichter nun vielmehr nachts zu führen. Die Definition von Nacht findet sich wiederum in Artikel 2 der SERA, der sich Begriffsbestimmungen widmet. Dort heißt es in Artikel 97 „Nacht“: „die Stunden zwischen dem Ende der bürgerlichen Abenddämmerung und dem Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung. Die bürgerliche Dämmerung endet am Abend und beginnt am Morgen, wenn sich die Mitte der Sonnenscheibe 6° unter dem Horizont befindet.“ Demnach dürfen Flugzeuge vom Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung bis zum Ende der bürgerlichen Abenddämmerung ohne Positionslichter fliegen.
Da es aus der Luft kaum möglich ist, zu bestimmen, wann sich die Mitte der Sonnenscheibe sechs Grad unter dem Horizont befindet, gibt der DWD für knapp 50 Flughäfen und Landeplätze in Deutschland die genauen Uhrzeiten für Sunrise, Sunset sowie Beginn und Ende der Morgen- und Abenddämmerung bekannt. Mit SERA gewinnen unbeleuchtete Flugzeuge pro Tag bis zu eineinhalb Stunden nutzbare Zeit. Die Dämmerung ist am längsten zur Sommer- und Wintersonnenwende mit 40 bis 47 Minuten, am kürzesten zur Tag-und-Nacht-Gleiche Mitte März bzw. Mitte September mit etwa 32 Minuten.
Ungeachtet der Rechtslage ist zu bedenken, dass insbesondere gegen Ende der Abenddämmerung die Sicht deutlich schlechter wird. Unbefeuerte Pisten sind schwerer zu erkennen, und aufgrund zumeist fehlender Instrumentenbeleuchtung sind Fahrt und Höhe kaum noch ablesbar. Schließlich ist zu beachten, dass es mehrere hundert Meter über Grund infolge des anderen Winkels, in dem das restliche Licht wahrgenommen wird, deutlich heller erscheint, als es dann am Boden tatsächlich ist. Wer sichergehen will, sollte sich langsam an Landungen in der Dämmerung herantasten – am besten mit Fluglehrer.