Jüngst berichteten wir darüber, dass der Bundestag einen Vorschlag des Bundesrates zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes, die einer Abschaffung der ZÜP gleich gekommen wäre, abgelehnt hat. Dies ist umso erstaunlicher, wenn man sich die fundierte Begründung des Bundesrates zur Gesetzesänderung ansieht.
Im Entwurf führt der Bundesrat klar die Probleme ins Feld, die die aktuelle Rechtslage mit sich bringt. Im Absatz 4 des Entwurfs, der sich konkret mit dem §7 Abs. 1 des LuftSiG beschäftigt und die Streichung der Nummer 4 fordert, heißt es zur Begründung:
§ 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 LuftSiG sollte gestrichen werden, da eine Überprüfung der deutschen Lizenzinhaber nach dem deutschen LuftSiG keinen Sicherheitsgewinn bringt. Zudem verletzt die nur national bestehende Überprüfungspflicht für alle Piloten der einbezogenen Luftfahrzeuge spätestens seit der Einführung der europäischen Luftfahrerlizenz (EU-FCL) den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (jetzt erstmals in § 4 LuftSiG formuliert), da es sich nach hiesiger Auffassung um eine ungeeignete Maßnahme handelt, die nur bei Inhabern und Bewerbern einer bei deutschen Luftfahrtbehörden geführten Pilotenli-
zenz Wirkung entfalten kann. Da es aber möglich ist, die Lizenz in jedem Land der EU mit EU-weiter Gültigkeit zu erwerben und kein anderer EU-Staat die Piloten-Überprüfung in dieser weitgehenden Form kennt, kann die Überprüfung leicht umgangen werden. Zudem hat die Kommission aus diesen Gründen und da es zu der nationalen Überprüfungspflicht keine Entsprechung in der Durchführungsverordnung(EU) 2015/1998 gibt, ein Vertragsverletzungsverfahren gegenüber der Bundesrepublik Deutschland angeregt. Das Vertragsverletzungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Den gesamten Gesetzentwurf gibt es HIER.
Es würde also zu kurz greifen, einfach allgemein auf die Politiker zu schimpfen. Denn der Verkehrsausschuss des Bundesrates hat die Probleme, die die ZÜP mit sich bringt, sowohl in rechtlicher (Verstoß gegen EU-Recht) als auch in praktischer Hinsicht (Wirkungslosigkeit, da sie im Ausland umgangen werden kann) genau erkannt. Die Begründung, warum die Bundesregierung den Vorschlag ablehnt hat, hatten wir bereits im vorhergehenden Artikel zur ZÜP veröffentlicht. Allerdings entkräftet sie nicht die Argumentation des Bundesrates, sondern hält einfach stur an der aktuellen Regelung fest.
Quelle: AERO Kurier