RBH vertritt in Sachen Triebwerksschaden Bell 206***RBH baut Corporate Flight Department in Norddeutschland auf *** RBH berät und begleitet Kauf einer AgustaWestland AW139***RBH begleitet Kauf, Zulassung und Import eines 2014er Airbus A319 *** RBH verhandelt und begleitet Kauf einer 2014er Dassault 7X *** RBH wehrt für ein großes deutsches Luftfahrtunternehmen eine Untersagungsverfügung des LBA im einstweiligen Rechtsschutz ab *** RBH vertritt erfolgreich in Sachen Absturz PA 32-301T in Slowenien *** RBH vertritt erfolgreich in einer mid-air-collision nahe Kempten *** RBH baut erfolgreich energiesteuerbefreite Flugbetriebsstruktur auf *** RBH vertritt Mandant erfolgreich im Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung ***

Unsere Philosophie

Die Luftfahrt ist bekanntermaßen, und zwar unabhängig ob in der Business Aviation oder in der General Aviation, eine schnelllebige Materie, die ständigem Wandel, Änderungen Anforderungen – mitunter auch aufgrund des technischen Fortschritts – unterworfen ist.  Um diesem Wandel gerecht zu werden ist es erforderlich, sich mit der Spezialmaterie intensivst auseinander zusetzen. Dies ist das Credo unserer Kanzlei. Wir können den neuen Anforderungen, und das ist uns mehr als bewusst, nur gerecht werden, wenn wir ständig bestrebt sind, die aktuellen Entwicklungen, die in nahezu sämtlichen Fällen zu neuen Fragestellungen führen, mitzugehen. Dieses Know-How stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Neue Europäische Luftfahrt-Grundverordnung (Basic Regulation) in Kraft!

Die neue Europäische Luftfahrt-Grundverordnung (Basic-Regulation) ist am 11. September 2018 in Kraft getreten. Die genaue Bezeichnung der Verordnung lautet

Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 4. Juli 2018 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit sowie zur Änderung der Verordnungen (EG)
Nr. 2111/2005, (EG) Nr. 1008/2008, (EU) Nr. 996/2010, (EU) Nr. 376/2014 und der Richtlinien 2014/30/EU und 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, und zur Aufhebung der
Verordnungen (EG) Nr. 552/2004 und (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 des Rates

Damit löst diese Verordnung die vorangegangene Basic Regulation aus dem Jahre 2008 ( (EG) Nr. 216/2008) sowie die davor ergangenen Verordnungen ab. Die neuen Regelungen sehen eine Vielzahl von wesentlichen Änderungen in allen Bereichen der gesamten europäisachen Luftfahrt vor.

Den vollständigen Text der Verordnung in deutscher Sprache finden Sie hier.

Den Text der Verordnung in englischer Sprache finden Sie hier.

Beschränkungen des deutschen Luftraums

 

In dem AOPA Letter 11.19 befasst sich Rechtsanwalt Hägele mit der Thematik der Beschränkung des Luftraums aufgrund ausländischer Staatsbesuche.

DAS ZEICHNET UNS AUS!

Keine Angst vor den Herausforderungen der Luftfahrt unserer Zeit!
Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen weiter.

Sprechen Sie mit uns – wir erarbeiten mit Ihnen eine konkrete Vorgehensweise im Hinblick auf Ihre Situation und Ihre Ziele.

luftraum.aero

 

Rechtsanwalt Jochen Hägele

KONTAKT

Vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie wurde erfolgreich versendet. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Leider ist etwas schiefgegangen. Bitte versuchen Sie es später noch einmal. Vielen Dank.